Zu den Hauptinhalten springen

Kinderschutz geht uns alle an

Stelle dir vor, du wärst ganz klein. Deine Stimme wäre leise. Dein Wohlbefinden und deine Zukunft hingen komplett von anderen ab. Kinder benötigen besonderen Schutz. Damit ihr Wohlbefinden und faire Entwicklungschancen sichergestellt sind, gibt es den Kinderschutz. Er umfasst Regeln und Maßnahmen, die Kinderrechte stärken – vom Recht auf ein friedliches, förderndes Zuhause bis hin zum Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Verstöße gegen den Kinderschutz finden leider nicht nur in fernen Ländern statt – häufig ereignen sie sich schon in unserer eigenen Nachbarschaft.

„Kinder haben das Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen“, konstatiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Studien belegen, dass es deutschlandweit in puncto Kinderschutz noch viel zu tun gibt. 2019 stieg die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in der Bundesrepublik zum zweiten Mal in Folge auf einen Höchststand. Obwohl über Formen der Gewalt und ihre gravierenden Folgen immer mehr bekannt wird, gibt es in der Gesellschaft noch zu viele Leute, die einfach „wegsehen“. „Viele tolerieren Gewalt gegen Kinder weiterhin. Manche sehen sie sogar als unvermeidlich oder gar notwendig an“, schreibt die UNICEF.

Von der Ohrfeige, über Liebesentzug bis hin zur Vernachlässigung: Gewalt hat viele Formen

Der Begriff „Gewalt“ meint übrigens nicht nur körperliche Gewalt. Häufig ist es auch die Ausübung von psychischer Gewalt, die sogenannte Inobhutnahmen notwendig macht. Dazu zählen unverhältnismäßige Strafen, emotionale Kälte und Liebesentzug, häufiges Anschreien, Bedrohen, Demütigungen, Verachtung oder auch das Bloßstellen eines Kindes – Verhaltensformen, die bei Kindern oft große Schäden anrichten. „Psychische Misshandlung gehört zu den häufigsten Formen von Gewalt gegen Kinder. Ihre Folgen können ebenso verheerend sein wie die sexualisierter oder körperlicher Gewalt“, schreibt UNICEF auf ihrer Website. Ob bewusst oder unbewusst, beabsichtigt oder nicht – Kinder erfahren in diesen Fällen  Gewalt – oftmals sogar von ihren Nahestehenden und Schutzbefohlenen, ihren Eltern oder auch Erziehern.

Aber auch ein Kind, das regelmäßig stundenlang alleine Zuhause verbleiben muss, erfährt Gewalt. Denn unter Vernachlässigung versteht man das Nichterfüllen essenzieller Bedürfnisse wie regelmäßige, gesunde Mahlzeiten, Bildung, Hygiene oder genügend Schlaf. Auch zu körperlicher Gewalt kommt es oft schneller als mancher vielleicht meint. So wird schon eine Ohrfeige oder ein Klaps auf den Po als Gewalt bezeichnet. Jegliche Gewalt gegen Kinder ist strafbar. Dazu zählen selbstverständlich auch sexuelle Handlungen an und mit Kindern.

 

Wer hilft Kindern, wenn sie Gewalt erfahren?

In Deutschland sorgen verschiedene Einrichtungen und Kontrollorgane dafür, dass die Rechte des Kinderschutzgesetztes eingehalten werden. So dienen Jugendämter als wichtige Ansprechpartner und Vermittler mit Fokus auf das Kindeswohl. In dringenden Gefahrensituationen dürfen sie auch gegen den Willen des Sorgeberechtigten tätig werden. Einrichtungen wie die „Frühen Hilfen“ wollen vor allem präventiv wirken und überlastete Eltern kostenlos beraten, vernetzen und unterstützen.

 

Was tut der LRGKF für den Kinderschutz?

Der LR Global Kids Fund e.V. fördert eine Reihe von Hilfsorganisationen und -projekten, die Kinder auf der ganzen Welt unterstützen. Unser Kooperationspartner „SOS Kinderdörfer“ nimmt beispielsweise von Gewalt betroffene Kinder auf und ermöglicht Therapiestunden, damit die Kinder ihre Erlebnisse verarbeiten können.  

 

Wie können wir unseren Beitrag zum Kinderschutz leisten?

Gesetze für den Kinderschutz sind die Basis. Doch nur, wenn die Gesellschaft – also wir alle – Kinder schützt/schützen, kann Kinderschutz wirksam umgesetzt werden. Wichtig ist es, nicht wegzusehen, sondern selbst einzugreifen bzw. Verdachtsfälle umgehend den vorhandenen Einrichtungen und Kontrollorganen zu melden. Zeigt Zivilcourage, hinterfragt auch mal eure eigenen Erziehungsmuster und nehmt im Zweifelsfall Hilfe in Anspruch. „Sich [der Gewalt] entgegenzustellen, muss endlich als Daueraufgabe unserer gesamten Gesellschaft verstanden werden. Nur so können alle Kinder sicher und gut aufwachsen“, formuliert die UNICEF treffend.